Gabelstapler-Fahrerschulung

Auch im Lager, in der industriellen Intralogistik, in der Kommission oder auf dem Umschlagplatz gelten die Zeichen der Zeit: Der Warenfluss wird beschleunigt, Umschlagzeiten verkürzt, Verladungen müssen immer zügiger erfolgen, und auch der Zugriff auf Lagerware soll immer kürzer sein. Doch mit der Hektik im Flurförderzeugpark steigt auch die Unfallgefahr – wie Tausende von Staplerunfällen jedes Jahr dokumentieren. Es sind also Staplerfahrer und Bediener von Lagertechnik gefragt, die umsichtig und sicherheitsorientiert agieren. Dieses Bewusstsein bei Intralogistik-Fahrern zu schaffen und ihre Fähigkeiten am Stapler bzw. Flurförderzeug zu schulen, ist Ziel der Fahrerschulungen bei Löffler Gabelstapler Verkauf und Service GmbH. Nur, wer sein Fahrzeug versteht, kann es effektiv, wirtschaftlich und vor allem sicher einsetzen. Staplerfahrer müssen nach BGV D27 ausgebildet sein und von einem Vorgesetzten (bzw. Beauftragten) schriftlich beauftragt werden.



Das Unternehmen Löffler Gabelstapler Verkauf und Service GmbH ist seit 1985 auf Verkauf und Kauf von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen sowie auf professionelle Dienstleistung rund um den Intralogistik-Fuhrpark spezialisiert. Dazu gehören Schulungen nach BGV D27 zum Erwerb des Flurfördermittelscheins, umgangssprachlich auch Staplerschein genannt.

Ob es um den Erwerb des Staplerausweises oder die ebenfalls vorgeschriebene jährliche Unterweisung geht: Wir bilden Ihre Mitarbeiter gewissenhaft nach BGG 925, BGV D27, BGI 602 und BGI 603 aus und nehmen die entsprechenden Prüfungen ab. Ihre Fahrer erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Fahrausweis oder eine Unterweisungsbestätigung.

An dem Löffler-Standort in Obertraubling / Regensburg verfügen wir über Schulungsräume und die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter zum Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstandfahrzeugen zu schulen.
Wir bieten Ihnen außerdem auch außer Haus Schulungen im Raum Regensburg und Nürnberg an. Das hat auch den Vorteil, dass der praktische Teil auf vertrautem Terrain stattfindet und die Stapler eingesetzt werden, die auch im Alltag gefahren werden.

Voraussetzungen für außer Haus Schulungen:

  • Teilnehmeranzahl mind. 5 Personen
  • Schulungsraum mit Beamer und Leinwand
  • Eigener Gabelstapler (Elektro-, Diesel-, Gas – oder Geländestapler)
  • Hof oder Halle mit genügend Platz für die praktische Prüfung
  • Mind. 5 Europaletten

Zielgruppe:
Wir schulen aus rechtlichen Gründen nur Personen aus gewerblichen Bereichen, z. B. Werkstatt-/Lagerpersonal, Mitarbeiter die zukünftig als Staplerfahrer/innen eingesetzt werden sollen, usw.

Schulungsdauer:
  • 1-Tages-Schulung für Fortgeschrittene
(Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich)

Die Schulungsteilnehmer sollten folgendes mitbringen:
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • G25-Sehtest
  • gute Deutschkenntnisse
  • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
  • Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen
  • das Verständnis für technische und Zusammenhänge
Schulungstermine:
  • Nach Vereinbarung bzw. auf Anfrage (telefonisch oder per Mail)

Auszüge aus unserer Ausbildung zum Erwerb des Flurmittelförderscheins (früher Staplerschein):
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütung gemäß BGV D27
  • Sicherheits- und Funktionsprüfung
  • Fahrverhalten
  • Theoretische und praktische Prüfung
Nach dem Erwerb des Ausweises für Flurförderzeuge sind Sie berechtigt Elektro-, Diesel-, Gas- und Geländestapler bis 8to zu führen.

Jährliche Unterweisung
Mit dem einmaligen Erwerb des Staplerscheins, wie der Flurmittelförderschein noch immer oft genannt wird, ist es nicht getan: Nach berufsgenossenschaftlicher Vorschrift müssen Unternehmen alle entsprechenden Mitarbeiter regelmäßig über Gefahren bei der Arbeit und Maßnahmen zum Arbeitsschutz unterweisen. Auch dabei unterstützt Sie unsere erfahrene Staplerfahrer-Schulungsmannschaft gerne! Ebenso kann die jährliche Unterweisung wahlweise in den Schulungsräumen von Löffler Gabelstapler oder in Ihrem Unternehmen erfolgen.


Staplerschein / Flurfördermittelschein
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder, der einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bedient und fährt, seine Befähigung mit dem Flurfördermittelschein nachweisen muss. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sogar darauf achten, dass mehr Mitarbeiter eine Fahrerschulung abgelegt und den Schein erworben haben, als Sie Stapler in Ihrer Intralogistik unterhalten. Mit diesen zusätzlichen „Staplerscheinen“ im Unternehmen sind Sie auch auf krankheitsbedingte Ausfälle, Urlaubszeiten etc. vorbereitet!



Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Stefanie Eppert
Tel.: 0 94 01 / 96 30 - 26

E-Mail: stefanie.eppert@loeffler-gabelstapler.de








 


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