Finanzierung, Leasing und Mietkauf von Staplern

Es ist nicht nur eine Frage Ihrer Präferenzen, sondern auch der gesamten wirtschaftlichen Planung für Ihren Stapler-Fuhrpark im Lager, in der Industrie, auf Umschlagplätzen oder in sonstiger Intralogistik: Ist der Kauf eines neuen Gabelstaplers sinnvoll? Ist Finanzierung oder Leasing die bessere Idee? Und wie sieht es mit dem Mietkauf eines Staplers aus?



Wenn Sie sich für den Kauf eins neuen Elektro-, Diesel- oder Gasstaplers bei Löffler Gabelstapler entscheiden, kann dieser in Ihrem Betriebsvermögen aktiviert und entsprechend abgeschrieben werden – eine Lösung, die für viele Intralogistik-Manager und Betreiber eines Stapler-Fuhrparks den klassischen und für sie richtigen Weg darstellt. Ganz ähnlich stellen sich die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen dar, wenn Sie den (oder die) neuen Gabelstapler finanzieren – die Investition wird jedoch „gestückelt“.

Beim Leasing dagegen vermeiden Sie eine hohe einmalige Investition, der neue Stapler wirkt sich nicht auf das Betriebsvermögen aus. Die Leasingzahlungen entsprechen einer Nutzungsgebühr für das geleaste Flurförderzeug; entsprechend werden sie steuerlich behandelt.

Ähnlich wie Stapler-Leasing gestaltet sich auch das Mieten von Staplern, Lagergeräten und Flurfördertechnik. Die Nutzungszeit lässt sich jedoch flexibler als bei einem Leasingvertrag gestalten. So ist Staplermiete bei Löffler Gabelstapler von der stunden- oder tageweisen Kurzzeitmiete über die Wochenmiete und Monatsmiete von Staplern bis hin zur Langzeitmiete und sogar zum Mietkauf möglich.

Sie sehen: Es gibt viele Wege, um an ein Neugerät oder einen Gebrauchtstapler von Löffler Gabelstapler zu kommen. Welcher der richtige ist, hängt von Ihren Stapler-Aufgaben in der Intralogistik und Ihrer betriebswirtschaftlichen Planung ab. Alle Verkaufsberater von Löffler Gabelstapler Verkauf und Service GmbH sind darauf geschult, Sie in Ihren Überlegungen hilfreich zu unterstützen und Ihnen zu helfen, die Frage nach Leasing, Finanzierung oder Kauf eines Staplers richtig zu beantworten.

Wichtig: Alle zuvor genannten Szenarien sind beispielhaft und sollen der allgemeinen Information dienen, nicht aber konkrete steuerliche Hinweise darstellen. Wir dürfen, können und möchten keine steuerliche oder rechtliche Beratung leisten: Dies obliegt Ihrer/Ihrem Steuerberater/in. Sie sollten sie/ihn auch in Ihre endgültige Stapler-Entscheidung einbeziehen.